Wahlleistungen

Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen, die durch den allgemeinen Pflegesatz abgedeckt werden, können Sie bei der Aufnahme oder auch später auf Antrag gegen Vergütung folgende Wahlleistungen in Anspruch nehmen.

  • Chefarztbehandlung mit Unterbringung im Ein-Bett- oder Zwei-Bett-Zimmer
  • Unterbringung in einem Ein-Bett- oder Zwei-Bett-Zimmer ohne Chefarztbehandlung
  • Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson
Wir empfehlen Ihnen, nach Möglichkeit bereits vor Beginn der stationären Behandlung, Ihren eventuellen Anspruch gegenüber Ihrer Krankenversicherung auf solche Wahlleistungen zu prüfen.
 
Sofern Sie hierzu weitergehende Fragen haben oder eine dieser Leistungen vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Patientenaufnahme (Tel: 06471 / 313 201). Hier erhalten Sie umfassende Informationen und Preisangaben zu diesem Thema. Selbstverständlich können Sie auch für Angehörige solche Vereinbarungen rechtswirksam treffen.

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