Verletzungsartenverfahren (VAV)

Die Zulassung zum „Verletzungsartenverfahren“ wurde für das Kreiskrankenhaus Weilburg erteilt.

Somit sind wir in der Lage, Sie auch bei komplexen Verletzungen nach einem Arbeitsunfall behandeln zu können.

Die stationären Heilverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung dreistufig gegliedert:

  • Stationäres Durchgangsarztverfahren (DAV) 
  • Verletzungsartenverfahren (VAV) 
  • Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) 

Unfallverletzte mit bestimmten schweren Verletzungen, benötigen eine sofortige besondere unfallmedizinische Behandlung und müssen in speziellen Krankenhäusern der Akutversorgung vorgestellt werden.

Im Verletzungsartenverzeichnis ist geregelt, welche Fälle dem Verletzungsartenverfahren und welche dem Schwerstverletzungsartenverfahren zuzuordnen sind.

Neben Unfällen, die direkt bei der Arbeit passieren, sind auch Wegeunfälle und natürlich auch Unfälle von Kindern im Kindergarten oder der Schule mitversichert. 

Wir freuen uns Ihnen auch in diesen Fällen kompetente Hilfe leisten zu können.

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