Datenschutz und Aktensicherheit

Wir setzen modernste Datenverarbeitungsanlagen ein. Es ist uns jedoch ein Bedürfnis Ihnen zu versichern, dass wir sämtliche Auflagen des Bundesdatenschutzgesetzes und der übrigen datenschutzrechtlichen Bestimmung genau einhalten.

Alle Aufzeichnungen über Ihre Behandlung und Ihre Angaben über Ihre familiäre und berufliche Situation werden geheim gehalten. An die Krankenversicherung werden nur diejenigen Angaben übermittelt, die zu deren Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Die Einzelheiten regeln verschiedene Gesetze.

Die Krankenunterlagen werden mindestens 30 Jahre aufbewahrt. Sie haben die Möglichkeit, Einblick in diese Aufzeichnungen zu nehmen und z. B. die erstellten Befunde auf eigene Kosten kopieren zu lassen.

Der Gesetzgeber hat Ihnen für eine größere Transparenz im Gesundheitswesen das Recht zugebilligt, unseren Pflegekostentarif und die übrigen Entgelte jederzeit einzusehen und auch eine Kopie der Rechnung an Ihre Krankenkasse, sofern Sie gesetzlich oder freiwillig versichert sind, zu erhalten. Wenn Sie dies wünschen, so sprechen Sie bitte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufnahme darauf an.

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Gerne steht ihnen die Zentrale Patientenaufnahme unter 06471 / 313 201 zur Verfügung.

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