Alkohol und Nikotin
Selten erlaubt der Arzt auf besondere Anfrage den Genuss einer kleinen Menge Alkohol. Ansonsten kann sich jeglicher Alkoholgenuss medizinisch sehr nachteilig auf den Genesungsprozess auswirken und ist deshalb untersagt.
Auch das Rauchen ist im Krankenhaus absolut unerwünscht, da es für die eigene Genesung hinderlich sein kann und andere belästigt. Wegen der akuten Brandgefahr ist das Rauchen im Bett und im Patientenzimmer strengstens verboten. Auch in den Aufenthaltsräumen ist Rauchen unerwünscht, da sich hier Kranke aufhalten, die durch Zigarettenrauch nicht geschädigt oder belästigt werden möchten.
Bedenken Sie hierbei:
Ein erheblicher Teil der Patienten sucht wegen Folgeschäden, die durch das Rauchen entstehen, das Krankenhaus auf.
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