Ärztliche Zweitmeinung gibt Patienten Sicherheit

Das Einsetzen (Implantation) eines künstlichen Hüftgelenks zählt zu den Operationen, die in Deutschland am häufigsten durchgeführt werden Die Hüft-Endoprothetik ist nicht nur einer der häufigsten chirurgischen Eingriffe, sie hat zusammen mit der Knie-Endoprothetik auch große Chancen auf gute Erfolge. Doch, wie bei jedem großen operativen Eingriff, gilt es diesen im Vorfeld gut abzuwägen und alle konservativen Möglichkeiten auszuschöpfen. Nicht zuletzt ist es auch wichtig, den richtigen Zeitpunkt für eine planbare OP zu treffen. Hier kann eine unabhängige und neutrale Zweitmeinung helfen. Konkret bedeutet das für den Patienten, ein zusätzlicher Arzt prüft den Befund und führt ein Beratungsgespräch durch. Sofern notwendig, findet auch eine erneute Untersuchung statt. So können offene Fragen geklärt, Chancen und Risiken besser eingeschätzt und Entscheidungen gut informiert getroffen werden.

Im Kreiskrankenhaus Weilburg sind die Chefärzte der Orthopädie, Jens Brade und Christian Müller als Zweitmeinungsgeber für die AOK Hessen bestimmt worden. Sie beurteilen mit ihrer langjährigen medizinischen und chirurgischen Erfahrung die Notwendigkeit einer Implantation von Endoprothesen am Hüft- sowie am Kniegelenk. Die AOK Hessen übernimmt die Kosten für die Einholung einer zweiten Meinung vor der Durchführung eines orthopädischen Eingriffs. Die beiden Fachärzte der Orthopädie und Unfallchirurgie machen sich im Rahmen des Zweitmeinungsverfahrens ein umfassendes Bild über den Gesundheitszustand des Patienten, um sich zu vergewissern, ob eine geplante Operation erforderlich und richtig ist oder ob es Behandlungsalternativen gibt.

 „Unsere Chefärzte der Orthopädie bringen für das Zweitmeinungsverfahren beste Voraussetzungen mit und können auf ein sehr großes Erfahrungspotential zurückgreifen.“, sagt Thomas Schulz, Geschäftsführer des Kreiskrankenhaus Weilburg. „Patienten, die eine zweite Meinung einholen, haben in unserem Haus zusätzlich den Vorteil, dass sie interdisziplinär behandelt werden. Auf Basis der Zweitmeinung können Sie die Chancen und Risiken einer bereits vorgeschlagenen Therapie besser einschätzen, was besonders hilfreich ist bei schwerwiegenden Erstbefunden. Es geht darum die eigene gesundheitliche Situation besser einzustufen. Aus meiner Sicht ist das Zweitmeinungsverfahren bestens geeignet, um den Patienten mehr Sicherheit zu geben.“

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