Aktuelle Besucherregelung ab dem 01.03.2023

Für Besucher, ambulante Patienten und externe Dienstleister gilt eine FFP-2-Maskenpflicht im gesamten Haus. Die Testpflicht wurde aufgehoben. Besuchern und Angehörigen mit Erkältungssymptomen ist der Zutritt nicht gestattet, ebenso besteht ein Betretungsverbot fünf Tage nach einer Positivtestung.

Besuche sind täglich von 11:00 – 18:00 Uhr möglich. In einem Patientenzimmer dürfen sich maximal zwei Besucher - jeweils einer pro Patient - gleichzeitig aufhalten. Ausgenommen davon sind die Intensiv- und COVID-Station.

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